bundesregierung arbeitszeitgesetz

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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist ein bundesweit gültiges Gesetz, das die Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten für Arbeitnehmer in Deutschland festlegt. Es dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und soll Überarbeitung verhindern. Die Regelarbeitszeit beträgt maximal acht Stunden pro Werktag, wobei eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich ist, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Zudem schreibt das Gesetz Mindestpausen und eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vor.

Der Achtstundentag ist das zentrale Kernprinzip des deutschen Arbeitszeitgesetzes und legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Dieser Schutzstandard gilt für alle Werktage, also Montag bis Samstag, wodurch sich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ergibt. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich verlängert werden, jedoch muss dies durch kürzere Arbeitstage ausgeglichen werden. Der Achtstundentag ist eine historische Errungenschaft der Arbeiterbewegung und wurde 1918 in Deutschland eingeführt.

In der politischen Debatte gibt es unterschiedliche Vorschläge zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere im Hinblick auf mehr Flexibilität. Diskutiert wird unter anderem eine Lockerung der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung, was längere Arbeitstage bei entsprechend freien Tagen ermöglichen würde. Die CDU und ihr Vorsitzender Friedrich Merz haben sich für eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes ausgesprochen, um den veränderten Arbeitsbedingungen in der digitalen Wirtschaft gerecht zu werden. Gleichzeitig fordern Gewerkschaften den Erhalt der bestehenden Schutzstandards, um Arbeitnehmerschutz und Gesundheitsvorsorge nicht zu gefährden.

Das Arbeitszeitgesetz regelt verbindlich, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden muss, bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Diese Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und dienen der Erholung während des Arbeitstages. Zusätzlich muss zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Diese Regelungen sind zwingend und können nicht durch Arbeitsverträge unterschritten werden, es sei denn, es gelten spezielle Ausnahmeregelungen für bestimmte Branchen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht für bestimmte Berufsgruppen und Situationen Ausnahmen von den regulären Arbeitszeitvorschriften vor. Leitende Angestellte, Chefärzte und Geschäftsführer fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz, ebenso wie bestimmte Tätigkeiten in der Landwirtschaft während der Erntezeit. Für Bereiche wie Krankenhäuser, Gastronomie oder Verkehrsbetriebe gelten Sonderregelungen, die flexiblere Arbeitszeiten und verkürzte Ruhezeiten erlauben, um den Betriebsablauf sicherzustellen. Auch bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften gibt es spezielle Regelungen, die von den normalen Höchstarbeitszeiten abweichen können. Alle Ausnahmen sind jedoch im Gesetz klar definiert und unterliegen bestimmten Voraussetzungen zum Schutz der Beschäftigten.