minijob
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem Sie maximal 538 Euro pro Monat verdienen dürfen. Diese Verdienstgrenze wurde zum 1. Januar 2024 auf Basis des Mindestlohns angepasst und liegt bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von etwa 10 Stunden. Überschreiten Sie diese Grenze nur gelegentlich und in maximal zwei Monaten im Jahr, bleibt der Minijob-Status erhalten. Der große Vorteil: Als Arbeitnehmer zahlen Sie in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuern, während der Arbeitgeber pauschale Abgaben übernimmt.
Ja, Sie können mehrere Minijobs parallel ausüben, allerdings werden die Verdienste aus allen Minijobs zusammengerechnet. Sobald die Gesamtsumme die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro überschreitet, gelten die zusätzlichen Jobs nicht mehr als Minijobs und werden sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben – dann ist ein weiterer Minijob bis 538 Euro möglich. Bei mehreren Arbeitgebern ist es wichtig, dass Sie diese über weitere Beschäftigungen informieren, damit die korrekte Abrechnung erfolgen kann.
Ja, Minijobber haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, wobei bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage im Jahr gesetzlich vorgeschrieben sind, anteilig nach Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit. Auch bei Krankheit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus gelten für Sie dieselben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer in Bezug auf Kündigungsschutz, Mutterschutz und Mindestlohn.
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Zahlen Sie in die Rentenversicherung ein, zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent Pauschalbeitrag und Sie selbst einen geringen Eigenanteil von derzeit 3,6 Prozent. Diese Beiträge zählen für Ihre spätere Rente und ermöglichen Ihnen den Aufbau von Rentenansprüchen sowie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Verzichten Sie auf die Rentenversicherungspflicht durch eine Befreiung, sparen Sie zwar den Eigenanteil, erwerben aber auch keine zusätzlichen Rentenansprüche aus diesem Minijob.
Wenn Sie die 538-Euro-Grenze dauerhaft überschreiten, wird Ihr Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig und fällt in die sogenannte Midijob-Regelung, sofern der Verdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro liegt. In diesem Übergangsbereich zahlen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen allmählich ansteigen. Gelegentliche Überschreitungen der Verdienstgrenze sind jedoch unschädlich: Überschreiten Sie die Grenze in maximal zwei Monaten pro Kalenderjahr, beispielsweise durch Urlaubsgeld oder krankheitsbedingte Vertretungen, bleibt der Minijob-Status erhalten. Ihr Arbeitgeber muss die Beschäftigung dann entsprechend bei der Minijob-Zentrale anpassen und die korrekten Beiträge abführen.