vorabpauschale etf
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die auf Erträge von Investmentfonds, einschließlich ETFs, angewendet wird. Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs, die keine Ausschüttungen tätigen, sondern Gewinne reinvestieren. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch in Jahren ohne Ausschüttungen eine Besteuerung der fiktiven Erträge erfolgt, um Steuervermeidung zu verhindern.
Die Vorabpauschale wird zum Ende eines Kalenderjahres fällig und basiert auf den im Jahr erzielten Wertzuwächsen des ETFs. Dazu wird ein Pauschalbetrag ermittelt, der unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen gezahlt werden muss. Dieser Betrag wird dem Anleger dann in seiner Steuererklärung belastet, selbst wenn er keine realisierten Gewinne aus Verkäufen hat.
Die Höhe der Vorabpauschale wird auf Basis des Wertes des Fondsanteils und des aktuellen Basiszinses berechnet. Dabei wird nämlich der Ertrag, der auf einen Zeitraum projiziert wird, ermittelt, wobei die Rendite des Grundkapitals in die Berechnung einfließt. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Depotbank oder den Fondsanbieter und fließt in die Jahressteuerbescheinigung ein.
Die Vorabpauschale beeinflusst die Steuerlast, da sie als fiktives Einkommen betrachtet wird und dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegt. Das bedeutet, auch wenn keine realisierten Gewinne vorliegen, wird eine Steuer auf die geschätzten Erträge fällig. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch langfristige Investitionen ohne Ausschüttungen einer gewissen Besteuerung unterliegen.
Ja, es gibt bestimmte Freibeträge, die bei der Vorabpauschale berücksichtigt werden. Der Sparer-Pauschbetrag, der für Ledige bei 1.000 Euro und für Verheiratete bei 2.000 Euro liegt, kann angerechnet werden. Das bedeutet, dass Erträge bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben, wodurch die individuelle Steuerlast verringert wird, solange die Erträge im Jahr unter diesem Freibetrag liegen.