burgermeister
Ein Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Repräsentation der Kommune nach außen, die Umsetzung von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Verwaltung des kommunalen Haushalts. Er fungiert als Vorsitzender des Gemeinderats, koordiniert die verschiedenen Ämter und Behörden und ist Ansprechpartner für Bürgeranliegen. Zusätzlich nimmt er eine wichtige Rolle bei der Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und der Gestaltung der lokalen Infrastruktur ein.
In den meisten deutschen Bundesländern werden Bürgermeister direkt von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde gewählt. Die Amtszeit beträgt je nach Bundesland zwischen fünf und neun Jahren, wobei acht Jahre am häufigsten sind. Kandidaten müssen in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und ein Mindestalter erreicht haben. Eine spezielle berufliche Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich, wobei viele Bürgermeister über einen juristischen, verwaltungswissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Hintergrund verfügen.
Hauptamtliche Bürgermeister führen das Amt als Vollzeitberuf aus und erhalten ein entsprechendes Gehalt, das sich nach der Größe und Finanzkraft der Kommune richtet. Sie sind vollständig für die Verwaltungsführung verantwortlich und arbeiten als Beamte auf Zeit. Ehrenamtliche Bürgermeister hingegen üben das Amt nebenberuflich aus und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Dieses Modell findet sich hauptsächlich in kleineren Gemeinden, während größere Städte grundsätzlich hauptamtliche Bürgermeister haben.
Das Gehalt eines hauptamtlichen Bürgermeisters richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Besoldungsgruppe der jeweiligen Gemeinde. In kleinen Gemeinden mit wenigen tausend Einwohnern liegt das Jahresgehalt oft zwischen 50.000 und 80.000 Euro, während Bürgermeister größerer Städte zwischen 100.000 und 150.000 Euro verdienen können. Oberbürgermeister von Großstädten erhalten teilweise über 200.000 Euro jährlich. Die genauen Gehälter sind in den Besoldungsgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt und werden regelmäßig angepasst.
Ja, in allen deutschen Bundesländern besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Abwahl durch ein Bürgerbegehren und einen anschließenden Bürgerentscheid. Dafür muss zunächst eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden, deren Höhe sich nach der Einwohnerzahl richtet und meist zwischen 10 und 20 Prozent der Wahlberechtigten liegt. Beim anschließenden Bürgerentscheid ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, oft 50 Prozent plus eine Stimme bei gleichzeitig ausreichender Wahlbeteiligung. Zusätzlich kann ein Bürgermeister bei schweren Dienstvergehen durch die Kommunalaufsicht des Landes abberufen werden.