öffentlichkeitsfahndung
Eine Öffentlichkeitsfahndung ist ein polizeiliches Mittel, bei dem die Bevölkerung über Medien und öffentliche Plattformen um Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten oder der Suche nach Personen gebeten wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben oder besondere Dringlichkeit besteht, etwa bei Kapitalverbrechen, vermissten Personen in Gefahr oder flüchtigen Straftätern. Die Polizei veröffentlicht dabei Fotos, Personenbeschreibungen oder Videoaufnahmen, um Zeugen zu finden oder Tatverdächtige zu identifizieren. Rechtlich ist die Öffentlichkeitsfahndung in der Strafprozessordnung geregelt und unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen, da sie in Persönlichkeitsrechte eingreift.
Für eine Öffentlichkeitsfahndung müssen nach der Strafprozessordnung konkrete gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, insbesondere ein Tatverdacht wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Die Fahndung muss verhältnismäßig sein, das heißt, andere Ermittlungsmaßnahmen müssen erfolglos geblieben oder aussichtslos sein. Bei der Veröffentlichung von Bildmaterial muss eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung und den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person erfolgen. In der Regel ist eine richterliche Anordnung oder die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft erforderlich, in Eilfällen kann auch die Polizei vorläufig entscheiden.
Eine Öffentlichkeitsfahndung zielt primär auf die Aufklärung von Straftaten und die Ergreifung von Tatverdächtigen ab, während eine Vermisstensuche dem Auffinden und Schutz von vermissten Personen dient. Bei Vermisstensuchen steht das Wohl der vermissten Person im Vordergrund, weshalb die rechtlichen Hürden oft niedriger sind, insbesondere wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Öffentlichkeitsfahndung nach Straftätern unterliegt strengeren datenschutzrechtlichen Anforderungen und erfordert einen begründeten Tatverdacht. Beide Maßnahmen können jedoch kombiniert werden, etwa wenn eine vermisste Person zugleich als Zeuge oder Opfer einer Straftat gesucht wird.
Wenn Sie eine gesuchte Person aus einer Öffentlichkeitsfahndung erkennen, sollten Sie umgehend die Polizei über die angegebene Telefonnummer oder den Notruf 110 informieren, ohne selbst tätig zu werden. Wichtig ist, dass Sie keine Eigenmacht ausüben oder die Person selbst ansprechen oder verfolgen, da dies gefährlich sein kann und rechtlich problematisch ist. Teilen Sie der Polizei möglichst präzise Informationen mit, etwa wo und wann Sie die Person gesehen haben, in welche Richtung sie sich bewegte und welche Kleidung sie trug. Ihre Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt, und auf Wunsch können Sie auch anonym Informationen weitergeben.
Die Veröffentlichung von Daten bei einer Öffentlichkeitsfahndung ist zeitlich befristet und muss beendet werden, sobald der Fahndungszweck erreicht ist oder sich die Maßnahme als erfolglos erweist. In der Regel werden Fahndungsaufrufe nach wenigen Wochen überprüft und gegebenenfalls zurückgenommen, spätestens jedoch wenn die gesuchte Person gefasst wurde oder sich der Verdacht als unbegründet herausgestellt hat. Nach Beendigung der Fahndung müssen die veröffentlichten Daten aus allen Polizeidatenbanken und öffentlichen Plattformen gelöscht werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Bei unrechtmäßiger Veröffentlichung oder verzögerter Löschung haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz und können rechtliche Schritte einleiten.