bärbel bas

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Bärbel Bas ist seit dem 26. Oktober 2021 Präsidentin des Deutschen Bundestages und damit die zweithöchste Repräsentantin der Bundesrepublik Deutschland in der protokollarischen Rangfolge. Die SPD-Politikerin wurde in Waldbröl geboren und vertritt seit 2009 den Wahlkreis Duisburg I im Bundestag. Als Bundestagspräsidentin leitet sie die Sitzungen des Parlaments, repräsentiert den Bundestag nach außen und sorgt für die Einhaltung der parlamentarischen Regeln. Sie ist die dritte Frau in diesem Amt nach Rita Süssmuth und Annemarie Renger.

Vor ihrer Wahl zur Bundestagspräsidentin war Bärbel Bas besonders in der Gesundheits- und Sozialpolitik aktiv. Sie war stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Zu ihren Kernthemen zählten die Verbesserung der Pflege, die Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie soziale Gerechtigkeit. Auch im Bereich Wohngeld und bezahlbares Wohnen engagierte sie sich intensiv, um Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen.

Bärbel Bas wurde am 26. Oktober 2021 im ersten Wahlgang zur Bundestagspräsidentin gewählt und erhielt dabei 576 von 724 abgegebenen Stimmen. Ihre Wahl erfolgte zu Beginn der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nach der Bundestagswahl 2021. Als Kandidatin der stärksten Fraktion, der SPD, folgte sie auf Wolfgang Schäuble von der CDU. Die breite Zustimmung über Fraktionsgrenzen hinweg zeigte die parteiübergreifende Akzeptanz ihrer Person für dieses überparteiliche Amt.

Als Bundestagspräsidentin steht Bärbel Bas vor der Aufgabe, in einer Zeit gesellschaftlicher Polarisierung die Würde und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren. Sie muss Debatten fair leiten, auch wenn es zu hitzigen Auseinandersetzungen kommt, und dabei alle Fraktionen gleich behandeln. Besonders herausfordernd ist der Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen und Zwischenrufen, die die parlamentarische Arbeit erschweren können. Zudem vertritt sie den Bundestag bei wichtigen staatlichen Anlässen und im internationalen Austausch mit anderen Parlamenten.

Der Bundestagspräsident ist das höchste Amt des Deutschen Bundestages und steht in der protokollarischen Rangfolge nach dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle, noch vor dem Bundeskanzler. Die Hauptaufgaben umfassen die Leitung der Bundestagssitzungen, die Wahrung der Ordnung und Würde des Parlaments sowie die Vertretung des Bundestages nach außen. Der Bundestagspräsident entscheidet über die Zulassung von Anträgen, erteilt das Rederecht und kann Ordnungsmaßnahmen verhängen. Das Amt wird überparteilich ausgeübt, auch wenn die Person einer Fraktion angehört, und soll die Einheit und Funktionsfähigkeit des Parlaments symbolisieren.