landtagswahl bw 2026

200+ Suchanfragen 5 Fragen
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet voraussichtlich im Frühjahr 2026 statt, wobei der genaue Termin noch nicht festgelegt wurde. In der Regel werden Landtagswahlen in Baden-Württemberg an einem Sonntag zwischen März und Mai durchgeführt. Die letzte Landtagswahl fand im März 2021 statt, sodass die reguläre Legislaturperiode von fünf Jahren im Frühjahr 2026 endet. Der exakte Wahltermin wird durch den Landtagspräsidenten in Abstimmung mit der Landesregierung festgelegt und muss mindestens 60 Tage vor dem Wahltag bekannt gegeben werden.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Baden-Württemberg hat das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt, wodurch auch Jugendliche ab diesem Alter ihre Stimme abgeben dürfen. Zusätzlich müssen Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt.
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme, die sogenannte Erststimme. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es keine Zweitstimme für eine Parteiliste. Mit dieser einen Stimme wählt man einen Direktkandidaten im eigenen Wahlkreis, wobei der Kandidat mit den meisten Stimmen den Sitz im Landtag erhält. Die Sitzverteilung im Landtag erfolgt durch ein komplexes Verfahren, das sowohl die Direktmandate als auch den prozentualen Stimmenanteil der Parteien berücksichtigt. Dieses Wahlsystem wird als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet.
Zur Landtagswahl 2026 werden voraussichtlich die etablierten Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP und AfD antreten, die aktuell im Landtag vertreten sind. Darüber hinaus können weitere kleinere Parteien und Wählervereinigungen kandidieren, sofern sie die formalen Voraussetzungen erfüllen. Um zur Wahl zugelassen zu werden, müssen Parteien entweder bereits im Landtag vertreten sein oder Unterstützungsunterschriften sammeln. Die genaue Liste der zugelassenen Parteien und Kandidaten wird erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Vorfeld der Wahl feststehen und vom Landeswahlausschuss offiziell bekanntgegeben.
Die Briefwahl können Sie bis spätestens sechs Tage vor der Wahl schriftlich, online oder persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie den darauf abgedruckten Antrag nutzen oder den QR-Code für die Online-Beantragung scannen. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen zugeschickt, die aus dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein mit Wahlbriefumschlag bestehen. Nach dem Ausfüllen müssen Sie den vollständigen Wahlbrief so rechtzeitig absenden oder persönlich bei der Gemeinde abgeben, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr vorliegt.